Patent Erläuterungen
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Erläuterungen zu den einzelnen Themen unter der Überschrift "Wichtige Vorüberlegungen des Erfinders vor dem teuren Schritt der Schutzrechtsanmeldung"

Der folgende Beitrag wurde verfasst von Dieter Lampart
mailto:dlamp@gmx.de

Übersicht


 

Thema: Ist die Idee patentfähig bzw. hat sie eine Erfindungshöhe?

Die folgenden Ausführungen sollen den schwierigen Begriff Erfindungshöhe erklären, da dieser Begriff sehr häufig benutzt wird, z.B. vom Patentamt und der Patentstelle der Frauenhofergesellschaft.

Lt: der Frauenhofergesellschaft darf die Idee oder die Anordnug der Elemente einem technischen Durchschnittsfachmann nicht naheliegend sein. Also ist nur eine Erfindungshöhe vorhanden, wenn praktisch gesehen ein Fachmann normal nicht auf diese außergewöhnliche Idee kommen kann, während der Arbeit, sondern eine erhebliche geistige Anstrengung für die Lösung eines Problems erforderlich ist.

Eine weitere Erklärung dazu. Ein normal denkender Mensch darf nicht sofort auf die Lösung der Erfindungsaufgabe kommen.

Hier ein Beispiel, was keine Erfindung ist.

Wenn die Erfindungsaufgabe so lautet: Suchen sie eine Lösung, wie sich Holzteile statt mit Durchgangslöchern und Durchgangsschrauben einfacher und auch noch schneller verbinden lassen.

Der Erfindungsvorschlag wäre z.B. dann einfach "die Balken mit langen Nägeln zu verbinden", was tatsächlich auch schneller und billiger wäre.

Diese Idee wäre im allgemeinen technischen Bereich naheliegend, d.h. jeder normale handwerklich Begabte käme nach kurzer Überlegung auch auf die Nagellösung und das hätte somit keine Erfindungshöhe, da mit relativ bekannter Verbindungstechnik die Aufgabe gelöst wurde.

Die Erfindungshöhe setzt eine neue Verbindungstechnik voraus, welche in keiner ähnlichen Art bei anderen Bauteilen verwendet wurde.

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Thema: Patentrecherche

Wie schon im Vortext erwähnt, muß man, um Recherchekosten zu sparen ( je nach Umfang verlangt ein Recherchebüro oder eine Datenbank bis zu 1000,- DM und auch mehr), selber erst einmal alle Informationsquellen nach dieser Idee überprüfen

Haben Sie eine technische Idee, um z.B. den Motorenlärm im Sinne der Umwelt am Auto zu dämmen, so sollten Sie zunächst folgende Informationsquellen abfragen:

-Fragen Sie ihren Autohändler, was er weiß zu diesem Thema bzw. ob es so etwas schon in einem Autotyp gibt (mit dem Argument Sie wären ein Umweltfreund und suchen so einen Autotyp für einen evtl. Kauf in einigen Monaten, wollten sich aber schon jetzt im Voraus informieren), wenn ja (dann meistens in der Oberklasse), wenn nein,

dann fragen Sie die großen Marken (auch Japaner) ebenfalls über die Autohäuser mit dem gleichen Grund genauso ab.

Versuchen Sie, in den Motorenraum sehen zu dürfen, um nicht evtl. einer versehentlichen Falschauskunft zu unterliegen, aber nie Ihre Idee dazu andeuten oder preisgeben.

Wenn die Autohändler nichts wissen,

dann gehen Sie zum ADAC Abt. Kfz-Technik in Ihrem Ort oder rufen in der Zentrale in München an.

Wenn hier auch nichts dazu bekannt ist, dann fragen Sie auch noch beim TÜV nach.

Weitere Möglichkeiten sind die Redaktionen der Autozeitungen, VDI, VDMA, Kunststoffzentrum in Frankfurt oder Aachen, die kennen oft schon die Entwicklungen in den verschiedenen Technikgebieten und haben oft auch gute Verbindungen zur Industrie.

Ist hier auch nichts bekannt, dann geht’s weiter mit der Suche.

Nun wäre der nächste Schritt der Gang zur Uni, FH und Landesbibliothek oder vielleicht auch mal den BUND bzw. Greenpeace. Hier suchen nach dem Stichwort "Lärmdämmung", oder dazu im Maschinenbau unter Lärmkapselung, Fahrzeugbau, denn hier könnte ein Autor diese techn. Idee in sinngemäßer Ausführung schon vorweg genommen haben, dann brauchen Sie nichts mehr anmelden.

Wenn da auch nichts ist, dann vielleicht aber mit Vorsicht die Fachbereiche der techn. Hochschulen abfragen. Ihre Frage könnte so lauten: Ich würde gerne als Umweltfreund wissen, was es dazu alles gibt.

Wenn hier auch nichts ist, oder etwas ist, was vielleicht in die Richtung paßt, dann gleich eine Kopie machen für später zum Stand der Technik mit Ausgabedatum, Titel Autor, Verlag usw.

Nun gehen Sie zur nächsten Patentauslegestelle und machen dort eine eigene Recherche zu Ihrer Idee.

Um nach Ihrer Idee zu suchen, ob so was schon angemeldet ist, müssen Sie zuerst in mehreren Patentklassebüchern, in welchen sie aufgeführt sind, nach der Patentklasse suchen (das Gebiet der Klassen ist zu groß um es erschöpfend zu erklären.

Darum mein Tipp, lassen Sie sich von dem zuständigen Beamten in die Sache einführen), zu welcher die Idee gehören könnte.

Aber zum besseren Verständnis ein Beispiel der Hauptklassen.

Die Klassifikations-Nr.(alphanumerische Zahl) ist auf allen Patentveröffentlichungen (Offenlegungsschriften /Patentschriften des DPA und Europäischen Patentanmeldungen, Europäischen Patentschriften sowie den internationalen Anmeldungen nach dem PCT) jeweils hinter dem Kürzel "Int. Cl. " (für die Worte "internationale Patent-Classifikation") angegeben. Die Klassifikation ist Repräsentant für das gesamte Wissen der Patente. Es ist also der Oberbegriff für das Gebiet der Erfindungspatente.

Die Hauptklassen sind in acht Sektionen unterteilt:

A Täglicher Lebensbedarf

B Arbeitsverfahren; Transportieren

C Chemie; Hüttenwesen

D Textil; Papier

E Bauwesen; Bergbau

F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen, Sprengen

G Physik

H Elektrotechnik

jede dieser Sektionen ist in Unter-Klassen unterteilt. Jedes Klassensymbol besteht aus dem Sektionssymbol und an das noch eine zweistellige Zahl sich anschließt:

Beispiel: A 01 Landwirtschaft; Forstwirtschaft;

Tierzucht; jagen;

Fallen stellen; Fischfang.

Jede dieser Klassen umfaßt wiederum eine oder mehrere Unterklassen.

Jedes Unterklassensymbol besteht aus dem Klassensymbol, an das sich ein Großbuchstabe anschließt:

Beispiel: A 01 B Ist dann z.B. Bodenbearbeitung in der Land- und Forstwirtschaft; Teile, Einzelheiten oder Zubehör von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten allgemein.

Jede der Unterklassen ist wiederum in sogenannte Gruppen, entweder Hauptgruppen oder Untergruppen, unterteilt:

Beispiel: A 01 B 1/00 Handgeräte (Hauptgruppe)

1/24 Handgeräte zum Behandeln von Wiesen

oder Rasenflächen (Untergruppe)

Wie schon zuvor erwähnt, hilft Ihnen kostenlos dabei auch das Personal der Auslegestelle, nach den obigen Klassen zu suchen.

Haben Sie die Sie interessierende Gebiete als Oberklasse gefunden, dann gehen Sie zur Ausgabestelle und fragen nach den CDs für bestimmte Jahrgänge nach . Sie bekommen dann die CDs (ab 1991) oder wenn die Patente älter sind, auch Mikrofilme ( zum Ansehen über den PC oder den Microbildschirm. Machen Sie sich aber gleich auf eine mehrstündige Suche gefaßt, denn es ist eine zeitraubende und für die Augen auch anstrengende Tätigkeit.

Sind Sie in einer Hauptauslegestelle (z.B. Stuttgart, Darmstatt, Mannheim, Nürnberg, Braunschweig, Hannover usw.), so können Sie den Text der Schutzansprüche und die Zeichnungen dazu ansehen. Ist es aber eine kleine Auslegestelle (Tübingen, Villingen, Karlsruhe, Freiburg usw.), so kann man meistens nur die Zusammenfassung oder den 1. Anspruch dazu ansehen. Haben Sie aber etwas gefunden, was Ihrer Idee entgegensprechen könnte, so können Sie z.B. in Stuttgart dann die komplette Schrift mit Zeichnungen ansehen.

Haben Sie in den CDs noch nichts gefunden, dann müssen Sie in der Anmeldezeit noch mehr zurück gehen.

Nun müssen Sie in einer Hauptauslegestelle ( in Nebenstellen nicht vorhanden) z.B. Stuttgart oder München die Mikrofilme auch durchsehen, immer den Text und die Zeichnungen dazu ähnlich wie bei den CDs.

Wenn da auch nichts gefunden wurde, so kann immer noch etwas in älteren Patentschriften vorhanden sein. Sie müssen nun diese Patent und Gebrauchsmusterschriften ebenfalls durchsehen. Nach Erfahrung sind viele gute Ideen oft schon früher( über 20 Jahre) erfunden worden, bevor der Markt dafür reif war. Ein Beispiel dazu ist der Laserstrahl, mit dem zunächst keiner etwas anfangen konnte, aber heute der Schlüssel zur Supertechnik ist.

Wenn Sie also eine oder mehrere Schriften mit naheliegendem Inhalt gefunden haben und immer die DE-Nr. oder auch Patent-Nr. notiert haben, so lassen Sie sich davon je eine Kopie vom Personal (1.- DM/Blatt) geben.

Diese Kopien ( vor allem die Schutzansprüche und Zeichnungen) lesen Sie nun in Ruhe zu Hause mehrmals durch, bis Sie den Schutzinhalt erkannt haben. Da viele Anmeldungen bewußt verschleiert geschrieben werden, um den wahren Einsatzbereich der Erfindung nicht zur Erkennung zu geben, müssen Sie die Patentschriften mit Ihrer Idee bzw. Erfindung hauptsächlich nach den Schutzansprüchen vergleichen. Ziehen Sie notfalls einen Ingenieur ihres Vertrauens hinzu, um die Schriften durchzuarbeiten.

Wenn da nichts sinngemäß Vergleichbares steht, so lesen Sie unbedingt auch die Beschreibungen durch, denn auch hier könnte eventuell Ihre Idee versteckt schon genannt sein, dann können Sie sie schon nicht mehr anmelden, da bereits veröffentlicht.

Wenn aber in allen vorgenannten Quellen nichts gefunden wurde, was Ihrer Idee widersprechen könnte, so könnten Sie davon ausgehen, daß die Idee vom Patentamt zum Patent bzw. zum Gebrauchsmuster angemeldet wird und bei der Patentrecherche als Neuheit durchkommt.

Eine letzte Unsicherheit bleibt durch die noch nicht veröffentlichen Schutzrechtanmeldungen, da Sie an diese bei Ihrer Recherche nicht rankommen, aber der Prüfer.

Darum ist eine letzte (oder auch sofortige, wenn Sie die Kosten nicht scheuen) Recherche durch das Patentamt (spätestens nach dem 7. Jahr der Anmeldung vorgeschrieben) immer notwendig.

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Thema: Zielgruppe

Wenn also alle bisherigen Recherchen keinen Einspruch / Widerspruch zu Ihrer Idee ergeben haben, d.h. z.B. so eine Vorrichtung auch nicht in annähernd ähnlicher Art weder vorhanden, noch irgendwo beschrieben ist, dann lohnt es sich, nach obiger Prüfliste weiterzudenken.

Also gehen wir weiter.

- Wer soll das Produkt mal kaufen, bzw.

- wo ist die Zielgruppe auch Käufergruppe genannt ?

- Wenn das Produkt als ausgearbeitete Skizze für Sie selber vorliegt, dann müssen Sie zunächst einmal die Idee nach verschiedenen Aspekten prüfen. Bevor Sie an vertrauliche Verwandte oder Freunde gehen, um diese nach ihrer Meinung zu dieser Idee zu fragen, müssen Sie sich zuerst selber folgendes fragen:

- Würden Sie oder Bekannte bei Bedarf das eigene Produkt auch selber kaufen d. h. sind Sie von der Idee selbst so überzeugt, daß Sie diese Idee / Erfindung mit gutem Gewissen jemanden anbieten können?

- Gibt es dafür eine große Käuferschicht z.B. die Autoindustrie, oder die Hausfrauen, die das Produkt auch wirklich als eine große Verbesserung sehen und daraus der Kaufwunsch entsteht.

- Es darf also nicht die Frage aufkommen, brauche Ich das Produkt überhaupt, oder ist es nur ein Luxusartikel, welchen nur wenige kaufen.

Bei Luxusartikeln lohnt es meistens nicht, eine Patentanmeldung zu machen, da nur wenige ausgesuchte Käufer in Frage kommen. In diesem Fall ist von einer Patent-Anmeldung abzuraten, denn da ist das Kosten / Gewinn -Verhältnis zu Ihren Ungunsten.

Ist aber für die Idee eine große Käuferschicht abzusehen, z.B. Verbesserung der Lärmdämmung an Autos, oder eine Küchenmaschine, auf die fast jede Hausfrau gewartet hat, dann lohnt auch hier das Weiterdenken.

Bei Erfindungen für Autos muß aber bemerkt werden, daß ein Verwertungsvertrag mit der Autoindustrie oft sehr schwierig ist, daher lange dauert bis ein Vertrag zustande kommt.

Außerdem sollten Sie hier nur im Beisein eines PA-Rechtsanwaltes verhandeln, sonst machen Sie unwiderrufliche Fehler.

Sind diese Zielgruppenfragen oder besser gesagt der Bedarf im Markt geklärt, dann können Sie an der Erfindung weitermachen.

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Thema: Musterbau der Erfindung zur besseren Präsentation

Zu diesem Thema kann man nicht genug sagen, denn von der Funktion des Baumusters hängt oft das Patent und die Verwertung ab, deutlicher gesagt, wenn der sog. Prototyp bei einer Kundenvorführung nicht gleich und vom Konzept her funktioniert, dann können Sie den vor Ihnen stehenden Interessenten als Lizenznehmer vergessen. Heutzutage reicht nicht mehr allein die Idee als Patentverwertungsangebot, sondern die Interessenten wollen den funktionellen Beweis, daß die Sache, wie im Patent beschrieben, auch funktioniert. Die Industrie hat heute kürzere Entwicklungszeiten, als vor ca. 15 Jahren, wo eine Patentanmeldung mit Zeichnungen für den Patentverkauf noch ausreichte.

Haben Sie aber eine so geniale Erfindung gemacht, daß aus den abstrakten Patentzeichnungen die prozesssichere Funktion erkennbar ist, so kann der kostspielige Aufwand für den Prototyp entfallen.

Nun darum nochmals nachfolgende Fragenliste:

- Kann ein Muster (Prototyp) als Anschauungsobjekt leicht selbst gebaut werden, oder
- braucht es schon hierfür Fremdleistungen?

Als Beispiel sollten Sie sich vor Augen führen, daß eine kleine Maschine für den Beweis der Funktion oft schon mit den Elementen eines Metallbaukastens gebaut, genug darstellt und für einen Verwertungsinteressenten ausreicht.

Eine 1:1 Bauausführung wäre wohl immer das Beste, aber niemanden würde so einen teuren Aufwand zur Bedingung machen, da nicht das Aussehen und die reelle Größe einer Vorrichtung für den Verwerter entscheidend ist, sondern die überzeugende Funktion einer Erfindung und das kann auch ein verkleinertes Funktionsmodell darstellen. Die Verkleidung einer Maschine oder mech. Antriebes ist heute kein Problem mehr.

Anders liegt der Fall, wenn es um Möbel oder Gebrauchsgegenstände geht, wie z.B. Uhren, Brillen, Taschen, Geschirr, die dann später zur Verschönerung der Person bzw. der Wohnung dienen. Hier ist natürlich die sogenannte Verkleidung für der Verkauf sehr wichtig.

Das Design ist hier oft ausschlaggebend.

- Spezialmaschinen,

-oder sogar neue Verfahrensanlagen,

-die man nicht selber bauen kann?

Hierzu auch ein Beispiel: . Sie haben eine Erfindung im Bereich Microtechnik gemacht, dann sind Sie als Privaterfinder wohl kaum in der Lage, Ihren Prototyp mit den Heimwerkergeräten z.B. ein winziges Getriebe oder eine Kupplung zu fertigen, welche dann auch noch überzeugend funktionieren.

Hierzu muß dem Erfinder klar werden, daß solche Teile nur mit Hilfe von Hochleistungsmaschinen und somit auch einem teuren Maschinenstundensatz gefertigt werden können, was schnell mal 50.000-200.000.- DM kosten kann. Für den Erfinder heißt es darum, die technischen Details sehr sorgfältig nach fertigungstechnischen Kriterien zu gestalten, um hier nicht in eine Situation zu kommen, wo man erst spät feststellt, daß dieses oder jenes Maschinenelement bei dieser Funktionsanforderung mit den bekannten Herstellverfahren nicht machbar ist. Darum müssen Erfindungen mit großem technischen Aufwand vom Erfinder in allen Bereichen möglichst bis ins letzte Detail analysiert und auf die jeweilige Fertigungsmöglichkeit untersucht werden. Es ist vielen Erfindern oft nicht klar, daß man trotz moderner Technik nicht jedes technische Teil mit der nötigen Präzision fertigen kann, wenn das Teil aus einer Erfindung unmöglich gestaltet oder aus einem schlecht bearbeitbaren Material besteht. Ich kann als Erfinder nicht einfach sagen, -"die Mechaniker sollen sich eben dann etwas einfallen lassen, um das Teil zu fertigen". Dann ist mit Ausspruch dieses Satzes das Interesse eines möglichen Verwerters sofort bei Null angekommen und Sie haben eine Chance vertan, Ihre Idee zu verkaufen.

Hierzu noch als Gedankenstütze folgende Fertigungsfragen:

- Gibt es das Material z.B. Metalle und Kunststoffe für die Herstellung der erfindungsgemäßen Einzelteile, von denen ja dann der Patentschutz abhängt.( z.B. sie haben im 1. Anspruch stehen; "dadurch gekennzeichnet, daß die Kugellager vorzugsweise aus techn. Glas auch im Betrieb durchsichtig sind, dann kann man später keine Stahllager nehmen, weil ja dann die Konstruktion, also nicht durchsichtig, anders ausgestaltet ist als der Inhalt des Schutzanspruches)?

- Können alle Teile mit den üblichen spanabhebenden Maschinen gedreht, gefräst, erodiert gebohrt, geschweißt, poliert, geschliffen und mit den üblichen Werkzeugen montiert werden?

Sie sehen, daß eine Erfindung mit den Problemen der Fertigung steht oder fällt und ohne die Lösung der Fertigungsfragen das Patent in der Praxis nur schwer oder nicht verwertbar ist.

Kein Betrieb hat das Geld neue und teure Verfahren zu entwickeln, um damit eine noch unsichere neue Produktidee überhaupt fertigen zu können.

Als Schlußsatz nochmals; "je höher die Fertigungstechnik für die Produktidee erforderlich ist, um so mehr muß Denkarbeit in die Erfindung gesteckt werden".

Dabei müssen Sie auch das Risiko eingehen, daß beim Abfragen von Fertigungsmöglichkeiten, Materialfragen die Fachleute Sie oft auch neugierig dazu ausfragen.

Das ist leider immer eine schwierige Phase, ohne die es aber nicht sicher genug ist, daß das Gerät oder Element herstellbar ist, da gerade vielleicht hier kein Ersatz möglich ist, ohne den Schutz zu verlieren.

Nur die in den Schutzansprüchen geschützten Bauelemente können als Erfindung letztlich auch nur verkauft werden. Wenn Sie dann während der Entwicklung wegen den Fertigungsproblemen ihre eigene Erfindung laufend ändern, um die Probleme zu umgehen, dann höhlen Sie ja gerade das aus, was nur dem Schutzanspruch unterliegt und ja das Patent ist.

Die Konkurrenz würde das bald merken und diese "ja nun ungeschützte Erfindung" nachbauen.

Ihr Lizenznehmer würde da bald aussteigen, was eventuell auch noch zu einer Schadenersatzforderung aufgrund der bisherigen Entwicklungskosten gegen Sie führen könnte, da Sie als Lizenzgeber verpflichtet sind den Patentschutz zu sichern. Wenn Sie aber wegen der einzelnen Herstellprobleme die Schutzansprüche dadurch aushöhlen, indem Sie dann die Elemente anders gestalten als diese in den Ansprüchen beschrieben sind, so ist das Patent praktisch ausgehöhlt. Der detaillierte Nachbau Ihrer Erfindung wäre dann möglich, da die Maschine nicht der Erfindung entspricht.

In umgekehrter Weise mußte ich es bei einer Diensterfindung erleben, wo ich mit dem Kollegen zusammen die Schutzansprüche und Zeichnungen wegen der Konkurrenz soweit abändern mußte, daß die Konkurrenz bei eventuellem Nachbau in die falsche Richtung geführt würde. Tatsächlich aber wurde das Herstellverfahren für das Produkt in der Praxis anders gehandhabt. Als dann der Betrieb den Besitzer wechselte, und neues Management einführte, wußte natürlich dann bei der Erfindervergütungsbesprechung niemand der neuen Manager etwas von diesem Geheimnis, was uns großen Ärger bei den Vergütungsverhandlungen brachte. Die neuen Besitzer verglichen die Mechanik der Werkzeuge mit den Ansprüchen und Zeichnungen der Patentschrift und stellten dabei natürlich fest, das die Mechanik im Werkzeug anders aussieht, als in der Patentschrift dargestellt. Daraufhin verweigerten Sie zunächst die Zahlung der Vergütung. Erst durch Überzeugung und anhand von Detailgesprächen und Notizen aus der Anmeldezeit konnten mein Kollege und ich glaubhaft machen , daß wir zum Schutz des Produktes, was millionenfach bis zum heutigen Tage seit über 20 Jahren hergestellt wird, das Patent absichtlich falsch geschrieben haben. Dann erst zahlten sie eine Vergütung.

Dieses Beispiel zeigt, daß man wegen Patentstreitereien auch Skizzen, Notizen und soweit vorhanden auch Musterteile aufheben sollte.

Haben Sie die Fertigungsmöglichkeiten für alle im Patent genannten relevanten Teile auf Machbarkeit untersucht, dann können Sie einen Schritt weiter gehen.

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