Der folgende Beitrag wurde verfasst von Dieter
Lampart
mailto:dlamp@gmx.de
Thema: Ist die Idee patentfähig
bzw. hat sie eine Erfindungshöhe?
Die folgenden Ausführungen sollen den
schwierigen Begriff Erfindungshöhe erklären, da dieser Begriff sehr häufig
benutzt wird, z.B. vom Patentamt und der Patentstelle der
Frauenhofergesellschaft.
Lt: der Frauenhofergesellschaft darf die Idee
oder die Anordnug der Elemente einem technischen Durchschnittsfachmann nicht
naheliegend sein. Also ist nur eine Erfindungshöhe vorhanden, wenn praktisch
gesehen ein Fachmann normal nicht auf diese außergewöhnliche Idee kommen
kann, während der Arbeit, sondern eine erhebliche geistige Anstrengung für
die Lösung eines Problems erforderlich ist.
Eine weitere Erklärung dazu. Ein normal
denkender Mensch darf nicht sofort auf die Lösung der Erfindungsaufgabe
kommen.
Hier ein Beispiel, was keine Erfindung ist.
Wenn die Erfindungsaufgabe so lautet: Suchen
sie eine Lösung, wie sich Holzteile statt mit Durchgangslöchern und
Durchgangsschrauben einfacher und auch noch schneller verbinden lassen.
Der Erfindungsvorschlag wäre z.B. dann einfach
"die Balken mit langen Nägeln zu verbinden", was tatsächlich auch
schneller und billiger wäre.
Diese Idee wäre im allgemeinen technischen
Bereich naheliegend, d.h. jeder normale handwerklich Begabte käme nach kurzer
Überlegung auch auf die Nagellösung und das hätte somit keine
Erfindungshöhe, da mit relativ bekannter Verbindungstechnik die Aufgabe
gelöst wurde.
Die Erfindungshöhe setzt eine neue
Verbindungstechnik voraus, welche in keiner ähnlichen Art bei anderen
Bauteilen verwendet wurde.
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Thema: Patentrecherche
Wie schon im Vortext erwähnt, muß man, um
Recherchekosten zu sparen ( je nach Umfang verlangt ein Recherchebüro oder
eine Datenbank bis zu 1000,- DM und auch mehr), selber erst einmal alle
Informationsquellen nach dieser Idee überprüfen
Haben Sie eine technische Idee, um z.B. den
Motorenlärm im Sinne der Umwelt am Auto zu dämmen, so sollten Sie zunächst
folgende Informationsquellen abfragen:
-Fragen Sie ihren Autohändler, was er weiß zu
diesem Thema bzw. ob es so etwas schon in einem Autotyp gibt (mit dem Argument
Sie wären ein Umweltfreund und suchen so einen Autotyp für einen evtl. Kauf
in einigen Monaten, wollten sich aber schon jetzt im Voraus informieren), wenn
ja (dann meistens in der Oberklasse), wenn nein,
dann fragen Sie die großen Marken (auch
Japaner) ebenfalls über die Autohäuser mit dem gleichen Grund genauso ab.
Versuchen Sie, in den Motorenraum sehen zu
dürfen, um nicht evtl. einer versehentlichen Falschauskunft zu unterliegen,
aber nie Ihre Idee dazu andeuten oder preisgeben.
Wenn die Autohändler nichts wissen,
dann gehen Sie zum ADAC Abt. Kfz-Technik in
Ihrem Ort oder rufen in der Zentrale in München an.
Wenn hier auch nichts dazu bekannt ist, dann
fragen Sie auch noch beim TÜV nach.
Weitere Möglichkeiten sind die Redaktionen der
Autozeitungen, VDI, VDMA, Kunststoffzentrum in Frankfurt oder Aachen, die
kennen oft schon die Entwicklungen in den verschiedenen Technikgebieten und
haben oft auch gute Verbindungen zur Industrie.
Ist hier auch nichts bekannt, dann geht’s
weiter mit der Suche.
Nun wäre der nächste Schritt der Gang zur
Uni, FH und Landesbibliothek oder vielleicht auch mal den BUND bzw.
Greenpeace. Hier suchen nach dem Stichwort "Lärmdämmung", oder
dazu im Maschinenbau unter Lärmkapselung, Fahrzeugbau, denn hier könnte ein
Autor diese techn. Idee in sinngemäßer Ausführung schon vorweg genommen
haben, dann brauchen Sie nichts mehr anmelden.
Wenn da auch nichts ist, dann vielleicht aber
mit Vorsicht die Fachbereiche der techn. Hochschulen abfragen. Ihre Frage
könnte so lauten: Ich würde gerne als Umweltfreund wissen, was es dazu alles
gibt.
Wenn hier auch nichts ist, oder etwas ist, was
vielleicht in die Richtung paßt, dann gleich eine Kopie machen für später
zum Stand der Technik mit Ausgabedatum, Titel Autor, Verlag usw.
Nun gehen Sie zur nächsten Patentauslegestelle
und machen dort eine eigene Recherche zu Ihrer Idee.
Um nach Ihrer Idee zu suchen, ob so was schon
angemeldet ist, müssen Sie zuerst in mehreren Patentklassebüchern, in
welchen sie aufgeführt sind, nach der Patentklasse suchen (das Gebiet der
Klassen ist zu groß um es erschöpfend zu erklären.
Darum mein Tipp, lassen Sie sich von dem
zuständigen Beamten in die Sache einführen), zu welcher die Idee gehören
könnte.
Aber zum besseren Verständnis ein Beispiel der
Hauptklassen.
Die Klassifikations-Nr.(alphanumerische Zahl)
ist auf allen Patentveröffentlichungen (Offenlegungsschriften
/Patentschriften des DPA und Europäischen Patentanmeldungen, Europäischen
Patentschriften sowie den internationalen Anmeldungen nach dem PCT) jeweils
hinter dem Kürzel "Int. Cl. " (für die Worte "internationale
Patent-Classifikation") angegeben. Die Klassifikation ist Repräsentant
für das gesamte Wissen der Patente. Es ist also der Oberbegriff für das
Gebiet der Erfindungspatente.
Die Hauptklassen sind in acht Sektionen
unterteilt:
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textil; Papier
E Bauwesen; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen,
Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik
jede dieser Sektionen ist in Unter-Klassen
unterteilt. Jedes Klassensymbol besteht aus dem Sektionssymbol und an das noch
eine zweistellige Zahl sich anschließt:
Beispiel: A 01 Landwirtschaft; Forstwirtschaft;
Tierzucht; jagen;
Fallen stellen; Fischfang.
Jede dieser Klassen umfaßt wiederum eine oder
mehrere Unterklassen.
Jedes Unterklassensymbol besteht aus dem
Klassensymbol, an das sich ein Großbuchstabe anschließt:
Beispiel: A 01 B Ist dann z.B. Bodenbearbeitung
in der Land- und Forstwirtschaft; Teile, Einzelheiten oder Zubehör von
landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten allgemein.
Jede der Unterklassen ist wiederum in
sogenannte Gruppen, entweder Hauptgruppen oder Untergruppen, unterteilt:
Beispiel: A 01 B 1/00 Handgeräte (Hauptgruppe)
1/24 Handgeräte zum Behandeln von Wiesen
oder Rasenflächen (Untergruppe)
Wie schon zuvor erwähnt, hilft Ihnen kostenlos
dabei auch das Personal der Auslegestelle, nach den obigen Klassen zu suchen.
Haben Sie die Sie interessierende Gebiete als
Oberklasse gefunden, dann gehen Sie zur Ausgabestelle und fragen nach den CDs
für bestimmte Jahrgänge nach . Sie bekommen dann die CDs (ab 1991) oder wenn
die Patente älter sind, auch Mikrofilme ( zum Ansehen über den PC oder den
Microbildschirm. Machen Sie sich aber gleich auf eine mehrstündige Suche
gefaßt, denn es ist eine zeitraubende und für die Augen auch anstrengende
Tätigkeit.
Sind Sie in einer Hauptauslegestelle (z.B.
Stuttgart, Darmstatt, Mannheim, Nürnberg, Braunschweig, Hannover usw.), so
können Sie den Text der Schutzansprüche und die Zeichnungen dazu ansehen.
Ist es aber eine kleine Auslegestelle (Tübingen, Villingen, Karlsruhe,
Freiburg usw.), so kann man meistens nur die Zusammenfassung oder den 1.
Anspruch dazu ansehen. Haben Sie aber etwas gefunden, was Ihrer Idee
entgegensprechen könnte, so können Sie z.B. in Stuttgart dann die komplette
Schrift mit Zeichnungen ansehen.
Haben Sie in den CDs noch nichts gefunden, dann
müssen Sie in der Anmeldezeit noch mehr zurück gehen.
Nun müssen Sie in einer Hauptauslegestelle (
in Nebenstellen nicht vorhanden) z.B. Stuttgart oder München die Mikrofilme
auch durchsehen, immer den Text und die Zeichnungen dazu ähnlich wie bei den
CDs.
Wenn da auch nichts gefunden wurde, so kann
immer noch etwas in älteren Patentschriften vorhanden sein. Sie müssen nun
diese Patent und Gebrauchsmusterschriften ebenfalls durchsehen. Nach Erfahrung
sind viele gute Ideen oft schon früher( über 20 Jahre) erfunden worden,
bevor der Markt dafür reif war. Ein Beispiel dazu ist der Laserstrahl, mit
dem zunächst keiner etwas anfangen konnte, aber heute der Schlüssel zur
Supertechnik ist.
Wenn Sie also eine oder mehrere Schriften mit
naheliegendem Inhalt gefunden haben und immer die DE-Nr. oder auch Patent-Nr.
notiert haben, so lassen Sie sich davon je eine Kopie vom Personal (1.-
DM/Blatt) geben.
Diese Kopien ( vor allem die Schutzansprüche
und Zeichnungen) lesen Sie nun in Ruhe zu Hause mehrmals durch, bis Sie den
Schutzinhalt erkannt haben. Da viele Anmeldungen bewußt verschleiert
geschrieben werden, um den wahren Einsatzbereich der Erfindung nicht zur
Erkennung zu geben, müssen Sie die Patentschriften mit Ihrer Idee bzw.
Erfindung hauptsächlich nach den Schutzansprüchen vergleichen. Ziehen Sie
notfalls einen Ingenieur ihres Vertrauens hinzu, um die Schriften
durchzuarbeiten.
Wenn da nichts sinngemäß Vergleichbares
steht, so lesen Sie unbedingt auch die Beschreibungen durch, denn auch hier
könnte eventuell Ihre Idee versteckt schon genannt sein, dann können Sie sie
schon nicht mehr anmelden, da bereits veröffentlicht.
Wenn aber in allen vorgenannten Quellen nichts
gefunden wurde, was Ihrer Idee widersprechen könnte, so könnten Sie davon
ausgehen, daß die Idee vom Patentamt zum Patent bzw. zum Gebrauchsmuster
angemeldet wird und bei der Patentrecherche als Neuheit durchkommt.
Eine letzte Unsicherheit bleibt durch die noch
nicht veröffentlichen Schutzrechtanmeldungen, da Sie an diese bei Ihrer
Recherche nicht rankommen, aber der Prüfer.
Darum ist eine letzte (oder auch sofortige,
wenn Sie die Kosten nicht scheuen) Recherche durch das Patentamt (spätestens
nach dem 7. Jahr der Anmeldung vorgeschrieben) immer notwendig.
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Thema: Zielgruppe
Wenn also alle bisherigen Recherchen keinen
Einspruch / Widerspruch zu Ihrer Idee ergeben haben, d.h. z.B. so eine
Vorrichtung auch nicht in annähernd ähnlicher Art weder vorhanden, noch
irgendwo beschrieben ist, dann lohnt es sich, nach obiger Prüfliste
weiterzudenken.
Also gehen wir weiter.
- Wer soll das Produkt mal kaufen, bzw.
- wo ist die Zielgruppe auch Käufergruppe
genannt ?
- Wenn
das Produkt als ausgearbeitete Skizze für Sie selber vorliegt, dann müssen
Sie zunächst einmal die Idee nach verschiedenen Aspekten prüfen. Bevor Sie
an vertrauliche Verwandte oder Freunde gehen, um diese nach ihrer Meinung zu
dieser Idee zu fragen, müssen Sie sich zuerst selber folgendes fragen:
- Würden Sie oder Bekannte bei Bedarf das
eigene Produkt auch selber kaufen d. h. sind Sie von der Idee selbst so
überzeugt, daß Sie diese Idee / Erfindung mit gutem Gewissen jemanden
anbieten können?
- Gibt es dafür eine große Käuferschicht
z.B. die Autoindustrie, oder die Hausfrauen, die das Produkt auch wirklich als
eine große Verbesserung sehen und daraus der Kaufwunsch entsteht.
- Es darf also nicht die Frage aufkommen,
brauche Ich das Produkt überhaupt, oder ist es nur ein Luxusartikel, welchen
nur wenige kaufen.
Bei Luxusartikeln lohnt es meistens nicht, eine
Patentanmeldung zu machen, da nur wenige ausgesuchte Käufer in Frage kommen.
In diesem Fall ist von einer Patent-Anmeldung abzuraten, denn da ist das
Kosten / Gewinn -Verhältnis zu Ihren Ungunsten.
Ist aber für die Idee eine große
Käuferschicht abzusehen, z.B. Verbesserung der Lärmdämmung an Autos, oder
eine Küchenmaschine, auf die fast jede Hausfrau gewartet hat, dann lohnt auch
hier das Weiterdenken.
Bei Erfindungen für Autos muß aber bemerkt
werden, daß ein Verwertungsvertrag mit der Autoindustrie oft sehr schwierig
ist, daher lange dauert bis ein Vertrag zustande kommt.
Außerdem sollten Sie hier nur im Beisein eines
PA-Rechtsanwaltes verhandeln, sonst machen Sie unwiderrufliche Fehler.
Sind diese Zielgruppenfragen oder besser gesagt
der Bedarf im Markt geklärt, dann können Sie an der Erfindung weitermachen.
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Thema: Musterbau der
Erfindung zur besseren Präsentation
Zu diesem Thema kann man nicht genug sagen,
denn von der Funktion des Baumusters hängt oft das Patent und die Verwertung
ab, deutlicher gesagt, wenn der sog. Prototyp bei einer Kundenvorführung
nicht gleich und vom Konzept her funktioniert, dann können Sie den vor Ihnen
stehenden Interessenten als Lizenznehmer vergessen. Heutzutage reicht nicht
mehr allein die Idee als Patentverwertungsangebot, sondern die Interessenten
wollen den funktionellen Beweis, daß die Sache, wie im Patent beschrieben,
auch funktioniert. Die Industrie hat heute kürzere Entwicklungszeiten, als
vor ca. 15 Jahren, wo eine Patentanmeldung mit Zeichnungen für den
Patentverkauf noch ausreichte.
Haben Sie aber eine so geniale Erfindung
gemacht, daß aus den abstrakten Patentzeichnungen die prozesssichere Funktion
erkennbar ist, so kann der kostspielige Aufwand für den Prototyp entfallen.
Nun darum nochmals nachfolgende Fragenliste:
- Kann ein Muster (Prototyp) als
Anschauungsobjekt leicht selbst gebaut werden, oder
- braucht es schon hierfür Fremdleistungen?
Als Beispiel sollten Sie sich vor Augen
führen, daß eine kleine Maschine für den Beweis der Funktion oft schon mit
den Elementen eines Metallbaukastens gebaut, genug darstellt und für einen
Verwertungsinteressenten ausreicht.
Eine 1:1 Bauausführung wäre wohl immer das
Beste, aber niemanden würde so einen teuren Aufwand zur Bedingung machen, da
nicht das Aussehen und die reelle Größe einer Vorrichtung für den Verwerter
entscheidend ist, sondern die überzeugende Funktion einer Erfindung und das
kann auch ein verkleinertes Funktionsmodell darstellen. Die Verkleidung einer
Maschine oder mech. Antriebes ist heute kein Problem mehr.
Anders liegt der Fall, wenn es um Möbel oder
Gebrauchsgegenstände geht, wie z.B. Uhren, Brillen, Taschen, Geschirr, die
dann später zur Verschönerung der Person bzw. der Wohnung dienen. Hier ist
natürlich die sogenannte Verkleidung für der Verkauf sehr wichtig.
Das Design ist hier oft ausschlaggebend.
- Spezialmaschinen,
-oder sogar neue Verfahrensanlagen,
-die man nicht selber bauen kann?
Hierzu auch ein Beispiel: . Sie haben eine
Erfindung im Bereich Microtechnik gemacht, dann sind Sie als Privaterfinder
wohl kaum in der Lage, Ihren Prototyp mit den Heimwerkergeräten z.B. ein
winziges Getriebe oder eine Kupplung zu fertigen, welche dann auch noch
überzeugend funktionieren.
Hierzu muß dem Erfinder klar werden, daß
solche Teile nur mit Hilfe von Hochleistungsmaschinen und somit auch einem
teuren Maschinenstundensatz gefertigt werden können, was schnell mal
50.000-200.000.- DM kosten kann. Für den Erfinder heißt es darum, die
technischen Details sehr sorgfältig nach fertigungstechnischen Kriterien zu
gestalten, um hier nicht in eine Situation zu kommen, wo man erst spät
feststellt, daß dieses oder jenes Maschinenelement bei dieser
Funktionsanforderung mit den bekannten Herstellverfahren nicht machbar ist.
Darum müssen Erfindungen mit großem technischen Aufwand vom Erfinder in
allen Bereichen möglichst bis ins letzte Detail analysiert und auf die
jeweilige Fertigungsmöglichkeit untersucht werden. Es ist vielen Erfindern
oft nicht klar, daß man trotz moderner Technik nicht jedes technische Teil
mit der nötigen Präzision fertigen kann, wenn das Teil aus einer Erfindung
unmöglich gestaltet oder aus einem schlecht bearbeitbaren Material besteht.
Ich kann als Erfinder nicht einfach sagen, -"die Mechaniker sollen sich
eben dann etwas einfallen lassen, um das Teil zu fertigen". Dann ist mit
Ausspruch dieses Satzes das Interesse eines möglichen Verwerters sofort bei
Null angekommen und Sie haben eine Chance vertan, Ihre Idee zu verkaufen.
Hierzu noch als Gedankenstütze folgende
Fertigungsfragen:
- Gibt es das Material z.B. Metalle und
Kunststoffe für die Herstellung der erfindungsgemäßen Einzelteile, von
denen ja dann der Patentschutz abhängt.( z.B. sie haben im 1. Anspruch
stehen; "dadurch gekennzeichnet, daß die Kugellager vorzugsweise aus
techn. Glas auch im Betrieb durchsichtig sind, dann kann man später keine
Stahllager nehmen, weil ja dann die Konstruktion, also nicht durchsichtig,
anders ausgestaltet ist als der Inhalt des Schutzanspruches)?
- Können alle Teile mit den üblichen
spanabhebenden Maschinen gedreht, gefräst, erodiert gebohrt, geschweißt,
poliert, geschliffen und mit den üblichen Werkzeugen montiert werden?
Sie sehen, daß eine Erfindung mit den
Problemen der Fertigung steht oder fällt und ohne die Lösung der
Fertigungsfragen das Patent in der Praxis nur schwer oder nicht verwertbar
ist.
Kein Betrieb hat das Geld neue und teure
Verfahren zu entwickeln, um damit eine noch unsichere neue Produktidee
überhaupt fertigen zu können.
Als Schlußsatz nochmals; "je höher die
Fertigungstechnik für die Produktidee erforderlich ist, um so mehr muß
Denkarbeit in die Erfindung gesteckt werden".
Dabei müssen Sie auch das Risiko eingehen,
daß beim Abfragen von Fertigungsmöglichkeiten, Materialfragen die Fachleute
Sie oft auch neugierig dazu ausfragen.
Das ist leider immer eine schwierige Phase,
ohne die es aber nicht sicher genug ist, daß das Gerät oder Element
herstellbar ist, da gerade vielleicht hier kein Ersatz möglich ist, ohne den
Schutz zu verlieren.
Nur die
in den Schutzansprüchen geschützten Bauelemente können als Erfindung
letztlich auch nur verkauft werden. Wenn Sie dann während der Entwicklung
wegen den Fertigungsproblemen ihre eigene Erfindung laufend ändern, um die
Probleme zu umgehen, dann höhlen Sie ja gerade das aus, was nur dem
Schutzanspruch unterliegt und ja das Patent ist.
Die Konkurrenz würde das bald merken und diese
"ja nun ungeschützte Erfindung" nachbauen.
Ihr Lizenznehmer würde da bald aussteigen, was
eventuell auch noch zu einer Schadenersatzforderung aufgrund der bisherigen
Entwicklungskosten gegen Sie führen könnte, da Sie als Lizenzgeber
verpflichtet sind den Patentschutz zu sichern. Wenn Sie aber wegen der
einzelnen Herstellprobleme die Schutzansprüche dadurch aushöhlen, indem Sie
dann die Elemente anders gestalten als diese in den Ansprüchen beschrieben
sind, so ist das Patent praktisch ausgehöhlt. Der detaillierte Nachbau Ihrer
Erfindung wäre dann möglich, da die
Maschine nicht der Erfindung entspricht.
In umgekehrter Weise mußte ich es bei einer
Diensterfindung erleben, wo ich mit dem Kollegen zusammen die
Schutzansprüche und Zeichnungen wegen der Konkurrenz soweit abändern mußte,
daß die Konkurrenz bei eventuellem Nachbau
in die falsche Richtung geführt würde. Tatsächlich aber wurde das
Herstellverfahren für das Produkt in der Praxis anders gehandhabt. Als dann
der Betrieb den Besitzer wechselte, und neues Management einführte, wußte
natürlich dann bei der Erfindervergütungsbesprechung niemand der neuen
Manager etwas von diesem Geheimnis, was uns großen Ärger bei den
Vergütungsverhandlungen brachte. Die neuen Besitzer verglichen die Mechanik
der Werkzeuge mit den Ansprüchen und Zeichnungen der Patentschrift und
stellten dabei natürlich fest, das die Mechanik im Werkzeug anders aussieht,
als in der Patentschrift dargestellt. Daraufhin verweigerten Sie zunächst die
Zahlung der Vergütung. Erst durch Überzeugung und anhand von
Detailgesprächen und Notizen aus der Anmeldezeit konnten mein Kollege und ich
glaubhaft machen , daß wir zum Schutz des Produktes, was millionenfach bis
zum heutigen Tage seit über 20 Jahren hergestellt wird, das Patent
absichtlich falsch geschrieben haben. Dann erst zahlten sie eine Vergütung.
Dieses Beispiel zeigt, daß man wegen
Patentstreitereien auch Skizzen, Notizen und soweit vorhanden auch Musterteile
aufheben sollte.
Haben Sie die Fertigungsmöglichkeiten für
alle im Patent genannten relevanten Teile auf Machbarkeit untersucht, dann
können Sie einen Schritt weiter gehen.
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