In der Situation der Arbeitslosigkeit drängt
sich bei vielen der Gedanke auf, ob nicht die Selbstständigkeit eine
Alternative zum früheren Angestelltendasein sein könnte. Die Selbstständigkeit ist ein anstrengender und risikoreicher Weg aus der
Arbeitslosigkeit heraus, kann aber eine lohnende Alternative darstellen. Es
gibt zu diesem Thema zahlreiche Anlaufstellen, um sich Informationen zu
besorgen. Fachmännische Beratung und Unterstützung muss jeder in Anspruch
nehmen, der eine Geschäftsidee in eine eigene Unternehmung umsetzen will.
Allerdings bedarf es hierzu eines ausgereiften Gründungskonzepts.
Im Folgenden soll auf die kostenlosen
Informationsmöglichkeiten zum Thema Existenzgründung, die
Fördermöglichkeiten und da insbesondere auf die des Arbeitsamtes
*) eingegangen
werden.
Der vorliegende Leitfaden befasst sich
hauptsächlich mit den Fördermöglichkeiten durch das Überbrückungsgeld
des Arbeitsamtes. Seit 01.01.2003 ist außerdem (alternativ) die Förderung
über einen Existenzgründungszuschuss möglich. Letzterer ist auch bekannt unter den irreführenden
Bezeichnungen "Ich-AG" oder "Familien-AG".
Hierzu sei angemerkt, dass das Kürzel "AG" in diesem
Zusammenhang NICHTS mit einer Aktiengesellschaft zu tun hat, sondern
nur einem "Werbegag" des Wortschöpfers Hartz entspringt. Zum Thema
"Existenzgründungszuschuss" gibt job-net-online
einen eigenen Leitfaden heraus. Aber auch wer sich eigentlich nur für den
Existenzgründungszuschuss interessiert sei der vorliegende Leitfaden
empfohlen, da er zahlreiche Tipps enthält, die für Existenzgründungen von
ganz allgemeinem Interesse sind.
Eine Patentanmeldung kann innerhalb eines
Existenzgründungsvorhabens eine bedeutende Rolle spielen. Daher wird in einem gesonderten Abschnitt
auf das
Thema Patentanmeldung eingegangen mit dem
Schwerpunkt "Wichtige Vorüberlegungen des Erfinders
vor dem teuren Schritt der Schutzrechtsanmeldung ".
Wenn man sich als freier Mitarbeiter auf
bestimmte Software Produkte oder auf CAD Programme spezialisiert hat und
mit einer Firma zusammenarbeiten möchte, so braucht man Angaben darüber,
welche Software in dem Betrieb Verwendung findet. Die Firmenadressliste gibt
hierüber für fast zweihundert Betriebe Auskunft.
*) Seit 01.01.2004 ersetzt die Bezeichnung
"Arbeitsagentur" den alten Namen "Arbeitsamt". Wir werden
in unseren Leitfäden nach und nach die neue Bezeichnung einführen. Dies kann
aber u. U. genau so lange dauern, wie die Arbeitsämter selbst benötigen, um
die Umstellung vorzunehmen ;-)