Inhalt des Formulars ÜG1
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: Juli 2003. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen
Arbeitsamt nach dem neuesten Stand.
Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit
Das Antragsformular ÜG1 wird vom zuständigen
Sachbearbeiter dem Antragsteller ausgehändigt, wobei bereits der Name und
die Anschrift des Antragstellers vom Amt ausgefüllt werden.
WICHTIG: Außerdem sollte der Antrag einen
Vermerk des Arbeitsamtes beinhalten, aus dem der Tag der Antragstellung
hervorgeht. Dieser Termin ist Beleg für alle anderen Aktivitäten, die
erst NACH dem Tag der Antragstellung durchgeführt werden dürfen
1. In dem Formular müssen zunächst die folgenden
elementaren Angaben gemacht werden werden:
- Ab wann
- als was (Kurzbezeichnung)
- und wo
eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird, für die
Überbrückungsgeld gezahlt werden soll.
2. Es folgt eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Für dieses Antragsformular genügt eine Kurzbeschreibung des
Vorhabens. Einen detaillierten Geschäftsplan wird man gegebenenfalls dem Formular ÜG2 beifügen.
Die nunmehr folgenden fünf Fragen zu den Punkten 2.1 - 2.3
mit Unterpunkten sollen eine Tätigkeit als Scheinselbstständiger
ausschließen. Die Fragen können nur mit ja oder nein beantwortet werden.
2.1 Sind Sie in eine persönliche Abhängigkeit eines Auftraggebers,
insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche
Weisungen eingebunden?
2.2 Sind Sie in die Organisation eines
Auftraggebers, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des
Auftraggebers oder durch Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers
eingebunden?
2.3 Unternehmerrisiko:
Eigene
Unternehmensorganisation (z.B. eigene Mitarbeiter, eigene Geschäftsräume,
eigenes Betriebskapital)?
Eigenes Auftreten am Markt?
Angemessene Verteilung von
Chancen und Risiken (z.B. eine örtliche, zeitliche oder inhaltliche
unternehmerische Freiheit, eigener Kundenstamm, freie Preisgestaltung)?
Die Fragen zu 2.1.un 2.2. sollte der selbstständige
Unternehmer mit "nein", die Fragen zu 2.3 mit "ja"
beantworten können.
3. Hier wird nach Übernahme von einem oder dem Eintritt
in einen bereits bestehenden Betrieb gefragt, da das Arbeitsamt davon ausgeht,
dass in diesen Fällen bereits eine ausreichende Sicherung des
Lebensunterhalts gegeben ist und daher kein Überbrückungsgeldanspruch
besteht.
3. Handelt es sich um die Übernahme
eines bestehenden Betriebes oder den Eintritt in einen solchen?
Wenn ja, ausführliche
Darlegung, warum die aus dem Betrieb erzielten Einnahmen nicht zur
Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen (ggf. auf Beiblatt):
4. Zuletzt wird noch nach der wöchentlichen
Arbeitszeit gefragt,
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel
mindestens _____- Stunden.
Die selbstständige Tätigkeit muss an mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden.
Neben der Angabe der Kontonummer muss der Antragsteller
dann noch die Erklärung über die Richtigkeit der Angaben abgeben. Außerdem
hat er eine Mitteilungspflicht, wenn sich Änderungen ergeben, die sich auf
die Leistungen auswirken können.
Weitere Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrages sind außerdem noch
folgende Unterlagen erforderlich:
Stellungnahme einer
fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (Das ist Formular
ÜG2, das dem Antragsteller beim Arbeitsamt
ausgehändigt wird und das er der Stelle seiner Wahl vorlegt.)
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt
(für gewerbliche Berufe) bzw. beim Finanzamt (für freiberufliche
Tätigkeiten)
Bestätigung der Handwerkskammer über die
Eintragung in der Handwerksrolle (im handwerklichen bzw. handwerksnahen
Bereich)