Antrag
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Inhalt des Formulars ÜG1

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: Juli 2003. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt nach dem neuesten Stand.

Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Das Antragsformular ÜG1 wird vom zuständigen Sachbearbeiter dem Antragsteller ausgehändigt, wobei bereits der Name und die Anschrift des Antragstellers vom Amt ausgefüllt werden.

WICHTIG: Außerdem sollte der Antrag einen Vermerk des Arbeitsamtes beinhalten, aus dem der Tag der Antragstellung hervorgeht. Dieser Termin ist Beleg für alle anderen Aktivitäten, die erst NACH dem Tag der Antragstellung durchgeführt werden dürfen

1. In dem Formular  müssen zunächst die folgenden elementaren Angaben gemacht werden werden:

  • Ab wann
  • als was (Kurzbezeichnung)
  • und wo

eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird, für die Überbrückungsgeld gezahlt werden soll.

2. Es folgt eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Für dieses Antragsformular genügt eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Einen detaillierten Geschäftsplan wird man gegebenenfalls dem Formular ÜG2 beifügen.

Die nunmehr folgenden fünf Fragen zu den Punkten 2.1 - 2.3 mit Unterpunkten sollen eine Tätigkeit als Scheinselbstständiger ausschließen. Die Fragen können nur mit ja oder nein beantwortet werden.

2.1 Sind Sie in eine persönliche Abhängigkeit eines Auftraggebers, insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungen eingebunden?

2.2 Sind Sie in die Organisation eines Auftraggebers, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder durch Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers eingebunden?

2.3 Unternehmerrisiko:

Eigene Unternehmensorganisation (z.B. eigene Mitarbeiter, eigene Geschäftsräume, eigenes Betriebskapital)?

Eigenes Auftreten am Markt?

Angemessene Verteilung von Chancen und Risiken (z.B. eine örtliche, zeitliche oder inhaltliche unternehmerische Freiheit, eigener Kundenstamm, freie Preisgestaltung)?

Die Fragen zu 2.1.un 2.2. sollte der selbstständige Unternehmer mit "nein", die Fragen zu 2.3 mit "ja" beantworten können.

3. Hier wird nach Übernahme von einem oder dem Eintritt in einen bereits bestehenden Betrieb gefragt, da das Arbeitsamt davon ausgeht, dass in diesen Fällen bereits eine ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts gegeben ist und daher kein Überbrückungsgeldanspruch besteht.

3. Handelt es sich um die Übernahme eines bestehenden Betriebes oder den Eintritt in einen solchen?

Wenn ja, ausführliche Darlegung, warum die aus dem Betrieb erzielten Einnahmen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichen (ggf. auf Beiblatt):

 4. Zuletzt wird noch nach der wöchentlichen Arbeitszeit gefragt,

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel mindestens  _____- Stunden.

Die selbstständige Tätigkeit muss an mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden.

Neben der Angabe der Kontonummer muss der Antragsteller dann noch die Erklärung über die Richtigkeit der Angaben abgeben. Außerdem hat er eine Mitteilungspflicht, wenn sich Änderungen ergeben, die sich auf die Leistungen auswirken können.

Weitere Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrages sind außerdem noch folgende Unterlagen erforderlich:

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (Das ist Formular ÜG2, das dem Antragsteller beim Arbeitsamt ausgehändigt wird und das er der Stelle seiner Wahl vorlegt.)

Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) bzw. beim Finanzamt (für freiberufliche Tätigkeiten)

Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in der Handwerksrolle (im handwerklichen bzw. handwerksnahen Bereich)

 

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