RV-Befreiung

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Rentenbeitragsfreiheit für Ich-AGs (Mini-Ich-AG)

Grundsätzlich ist man als Selbstständiger nach SGB VI, das die gesetzliche Rentenversicherung regelt, als Bezieher eines Existenzgründungszuschusses versicherungspflichtig (siehe hierzu SGB VI-2). 

Bei einem Einkommen von bis zu 400 € monatlich greift jedoch die Geringfügigkeitsgrenze, bei der man von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen wird (sogenannte Mini-Ich-AG). Dazu muss man in dem Fragebogen der BfA bei der Frage

"Übersteigt Ihr monatliches Arbeitseinkommen (Gewinn) in der Zeit ab 01.04.2003 regelmäßig 400.-EUR?"

mit NEIN beantworten.

Der Rentenversicherungsträger wird Nachweise für die Schätzung des monatlichen Einkommens verlangen. Dies sollte mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgesprochen werden. Im allgemeinen werden für eine Einkommensschätzung einige der folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • eine eigene, wahrheitsgemäße Schätzung

  • eine Umsatz- / Rentabilitätsvorschau

  • Auswertung des ersten Geschäftsmonats

  • eine Umsatz- bzw. Einkommensschätzung, die beim Finanzamt vorgelegt wurde

Wenn der Versicherungsträger der Beitragsfreiheit zustimmt oder eine bestimmte Beitragshöhe festgesetzt hat, gilt diese längstens solange, bis der erste Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes vorliegt. Die Beitragsanpassung für die Zukunft erfolgt dann entsprechend diesem Bescheid.

 

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